Webmasters Akademie
Ihr Warenkorb ist leer.
Dieses Seminar demonstriert eindrucksvoll, dass Rails und Flex ein erfolgreiches Team bilden. So wie Rails das Non-Plus-Ultra der Webframeworks darstellt, gilt Adobe Flex als die Speerspitze der Technologie bei den Rich Internet Applications (RIA). Mit der Kombination dieser beiden Technologien lassen sich Anwendungen entwickeln, die leicht zu warten sind und gleichzeitig über elegante und grafisch aufwendige User Interfaces verfügen.
Die nötigen Voraussetzungen können Sie durch den Besuch der folgenden Seminare erwerben:
Sie lernen, mit welchen Möglichkeiten Sie Rails und Flex integrieren können. Neben der Entwicklung mit dem Flex-Builder lernen Sie das Open-Source-Projekt Sprouts kennen, das die Entwicklung von Flex-Anwendungen mit Hilfe von Ruby und Rake vereinfacht. Sie erfahren, wie Sie mit Hilfe von REST/XML und AMF Daten zwischen Rails und Flex-Anwendungen austauschen, welche Stolpersteine es gibt und wie Sie diese vermeiden. Falls Sie noch nie mit Flex gearbeitet haben, erhalten Sie in einem Crashkurs über ActionScript und MXML die notwendigen Grundlagen.
| Termine | Plätze frei | Preis | Buchen |
|---|---|---|---|
|
04.04.2012-05.04.2012 Dauer: 2 Tage |
Frühbucher-Rabatt: 700,00 € 665,00 € (791,35 € inkl. USt. 19.0%) |
Anfrage nach Einzel- oder Firmenseminar zum Wunschtermin
webmasters akademie Nürnberg GmbH
Nordostpark 7
90411 Nürnberg
Fon: 0911/49 52 23-0
Fax: 0911/49 52 23-99
E-Mail:
© webmasters akademie Nürnberg GmbH. Das vorliegende Schulungskonzept steht hinsichtlich seiner Auswahl und Anordnung der Inhalte als persönliche geistige Schriftform gemäß § 14 ff Urheberrechtsgesetz in geistigem Eigentum des Verfassers. Sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Auf-, und Vorführungsrecht wie auch das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung stehen allein dem Urheber zu. Im Falle der Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Überlassung gemäß § 97 ff Urheberrechtsgesetz. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke stellt gemäß § 106 ff eine Straftat dar.